Das Netzwerk AsylAnwält*innen arbeitet österreichweit eng mit Beratungsstellen und Partnerorganisationen zusammen, erhält fachliche und organisatorische Unterstützung von der Caritas Österreich, nutzt bei Gerichtsverfahren die Expertise weiterer Fachstellen und fördert den regelmäßigen Austausch durch halbjährliche Netzwerk-Tagungen.
Die Caritas Österreich koordiniert und verwaltet das Projekt, unterstützt mit fachlicher Information und aktueller Rechtsprechung, während UNHCR internationale Entwicklungen bereitstellt und das Österreichische Rote Kreuz (ACCORD) länderspezifische Hintergrundinformationen liefert.
Die im Netzwerk AsylAnwältinnen tätigen Rechtsanwältinnen vertreten nach festgelegten Kriterien kostenlos Flüchtlinge in asyl- und fremdenrechtlichen Angelegenheiten auf Ersuchen der Partnerorganisationen und in Abstimmung mit der Koordinationsstelle, nicht jedoch auf Anfrage von Privatpersonen.
Gegründet wurde das Netzwerk AsylAnwält*innen 1993 als "Rechtsberaterprojekt" von UNHCR und der Caritas Österreich. Seit 1998 unterstützen weitere Hilfsorganisationen das Netzwerk als Projektpartner.
Unser Ziel ist es, mittellosen Asylwerber*innen in schwierigen Einzelfällen kostenlose anwaltliche Vertretung zu ermöglichen und Grundsatzentscheidungen für einen großen Kreis von Betroffenen herbeizuführen.
Kooperation von NGOs
Das Netzwerk Asylanwält*innen ist eine Kooperation von namhaften nationalen und internationalen Hilfsorganisationen zur qualifizierten Rechtsvertretung von Flüchtlingen in Österreich.
Das Netzwerk AsylAnwält*innen besteht aus 11 im Fremden- und Asylrecht spezialisierten Rechtsanwält*innen aus Österreich und der Koordinationsstelle der Caritas Österreich in Wien.
Wir leisten einen Beitrag zu einem verbesserten bzw. gesicherten Rechtsschutz aller Asylsuchenden in Österreich. Ihre Spende hilft uns bei der Ermöglichung spezialisierter kostenloser anwaltlicher Vertretung für mittellose Asylsuchende in ausgesuchten Einzelfällen, primär vor den österreichischen Höchstgerichten und der Erwirkung von Grundsatzentscheidungen der Höchstgerichte!